1. Wo finde ich die maximale Anhängelast meines Pkw?

Die entsprechenden Werte vom Auto zur Anhängelast können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter:

O.1 (technisch zulässige Anhängelast gebremst) und

O.2 (technisch zulässige Anhängelast ungebremst) nachgelesen.

Im alten Fahrzeugschein sind die Werte in Feld 28 und 29 abgedruckt.

1. Wie berechne ich die max. Anhängelast

Mit Anhängelast meint der Gesetzgeber immer das tatsächlich angehängte Gewicht (Leergewicht des Anhängers + Zuladung-Stützlast).

Beispiel:

Ihr Zugfahrzeug darf 1600 kg gebremst ziehen und hat eine maximale Stützlast von 50kg. Sie dürfen z.B. einen Anhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 400 kg Eigengewicht ziehen. Sie dürfen in den Anhänger allerdings nur 1250 kg laden (400kg Eigengewicht + 1250 kg Ladung- 50kg Stützlast = 1600 kg)

Die zulässige gebremste Anhängelast kann nie höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sein (Ausnahme Allradfahrzeuge). Sie wird vom Hersteller des Zugfahrzeuges festgelegt (In Abhängigkeit von Leergewicht, Getriebe, Bremsen, Fahrwerk u.s.w.). Unter gewissen Umständen gibt der Fahrzeughersteller eine höhere gebremste Anhängelast frei. Dabei kann z.B. die Benutzung von bestimmten Steigungen oder das Gesamtzuggewicht begrenzt sein. Diese erhöhte Anhängelast finden Sie häufig im Bemerkungsfeld Ihrer Fahrzeugpapiere oder erfahren Sie auf Anfrage vom Hersteller. Die ungebremste Anhängelast ist u. A. abhängig vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges. Sie kann nie größer als 50% davon sein.

 

3. Mit welcher Führerscheinklasse darf ich Anhänger bewegen?

Wer einen Anhänger fahren möchte, hat die Wahl aus drei verschiedenen Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse Fahrzeugarten
B
Mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B96 Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE Zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
3er Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)

 

4. Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Hinweis: Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel:

Der Volkswagen Polo bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

 

5. Welche Umtauschfrist hat mein Führerschein?

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

 

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine
Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033
Umtauschfristen für Papierführerscheine
Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025